Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.10.2020
Termine
29.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2019
Termine
22.11.2019
Sonstiges
13.09.2016
Termine
27.10.2015
Termine
28.11.2014
Termine
23.05.2014
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2014
Eröffnungen
24.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
16.12.2013
Sicherungsmaßnahmen
06.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
11.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
02.06.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008
02.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006